Bildungsberatung für Erwachsene
BiBer Salzburg
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Finanzielle Förderungen für Weiterbildung Bildquelle: www.lizenzfreie-bilder-cds.de
kursfoerderung.at Datenbank des bmukk zur Weiterbildungsförderung
Hinweise auf Lehrlings- und Wirtschaftsförderungen der Länder: www.help.gv.at
Arbeitnehmerveranlagung: Bildungsausgaben sind absetzbare Werbungskosten: www.die-wirtschaft.at
Arbeitsmarkt-Förderung - Schulbeihilfe - Stipendium

Weiterbildungsförderungen der Länder
Burgenland - Kärnten - Niederösterreich - Obererösterreich - Salzburg - Steiermark - Tirol - Vorarlberg - Wien

Bildungsscheck des Landes Salzburg
Neu: 50% der Kurskosten, MaturantInnen nicht mehr ausgeschlossen, bis € 830,00 / bis € 1000,00 / bis € 1.250,00
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Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind und nach dem 1.1.2008 begonnen haben. Für 2007 begonnene Kursmaßnahmen ist eine Einreichung bis 31.12.07 entscheidend.
Gefördert werden 2008 50% der Kurskosten, keine Fahrt-, Material- oder Unterkunftskosten.
Voraussetzungen:
• Hauptwohnsitz
oder Arbeitsstätte seit mindestens 1 Jahr im Bundesland Salzburg
• berufsbezogene Kurse
bei Bildungsträgern der Erwachsenenbildung oder entsprechender Einrichtungen in anderen Bundesländern. Ob es sich um einen gemeinnützigen oder gewerblichen Anbieter handelt, spielt keine Rolle)
• Besuch von aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen eingerichteten Schulen, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen.
Höchstbetrag € 830,00 für 4 Jahre
(2008-2011)
Für die Vorbereitung auf Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung bis € 1.000,00. Für Lehrlinge beträgt der Höchstbetrag für die Förderung der Berufsreifeprüfung ebenfalls € 1.000,-
Personen über 50 Jahre sowie Personen über 20 ohne abgeschlossene Ausbildung bzw. nur mit Pflichtschulabschluss erhalten 50% der Kurskosten bis zu einem Höchstbetrag von € 1.250,00.
50% der Förderung werden sofort ausbezahlt, 50% nach Vorlage einer Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss.
Wer wird gefördert:
• Personen, die nicht über ein Studium bzw. einen Hochschulabschluss verfügen, d. h. AkademikerInnen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen; es sei denn, Sie sind WiedereinsteigerIn. WiedereinsteigerInnen sind Personen, die nach einer familiär bedingten Unterbrechung (idR Geburt eines Kindes) den Wiedereinstieg – oder nach einer familiär bedingten Verzögerung den Neueinstieg - in das Berufsleben anstreben.
Personen mit Matura sind nicht mehr ausgeschlossen!
Servicestelle:Fachreferat 306, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, ( 0662 8042-3607, -3681, Onlineinfo:
www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
Das neue Antragsformular als Word-Dokument: www.biber.salzburg.at/antrag2010.doc.

Qualifikationsförderung des Landes Burgenland kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=9
Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, die Qualifikationen vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Hauptschulabschlussprüfung, etc.) sind. Die Förderungswürdigkeit ist vom Einkommen abhängig. Gefördert werden Kurskosten und Kosten von Kursunterlagen. Von einer Förderung ausgenommen sind Deutschkurse. Maximal 75% der Kurskosten, höchstens jedoch 364,- Euro pro Monat, bzw. 36,34 Euro pro Kurstag.

Bildungsscheck des Landes Kärnten kaernten.arbeiterkammer.at
Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und sich beruflich weiterbilden oder ein Praktikum absolvieren, werden vom Land Kärnten mit einem Bildungsscheck unterstützt. Die Förderungen werden von der AK administriert und rückwirkend gewährt.
Selbstbehalt 180,00 Euro, Höchstbetrag 546,00 Euro. Richtlinien

Niederösterreichische Bildungsförderung www.kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=105
www.noe.gv.at/Bildung/Aus-und-Weiterbildung/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
  • ArbeitnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen (beim AMS als arbeitssuchend gemeldet), BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld und SozialhilfebezieherInnen, die einen Weiterbildungskurs bei einem anerkannten Bildungsträger (BFI, LFI, VHS, WIFI u.a.) absolvieren und Kurskosten dafür teilweise oder zur Gänze selbst zu tragen haben
  • Personen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen (auch wenn sie während dieser Zeit arbeitslos sind)
  • Personen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung oder einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
    Voraussetzungen für die NÖ Bildungsförderung
  • österreichische/r StaatsbürgerIn oder BürgerIn eines EWR-Mitgliedstaates
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich (mindestens seit 12 Monaten vor Antragstellung)
    ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld (Karenz) erhalten 50 %, WiedereinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen erhalten 80 % der Kurskosten.
    Innerhalb von 6 Jahren ab Erstantrag kann der Gesamtförderungshöchstbetrag von € 2.640,00 ausgeschöpft werden.
    Kontakt: Arbeitnehmerförderung, 2100 Korneuburg, Bankmannring 5, ( 02262 9025-11225, post.f3anf@noel.gv.at

    Förderung für Weiterbildung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
    Alle Förderungen im Bildungsbereich in Wien, NÖ und Burgenland sind in einer Datenbank der Volkshochschule Meidling erfasst: www.kursfoerderung.at

    Bildungskonto Oberösterreich www.ooe.gv.at
    Eine gute individuelle Weiterbildungsförderung gibt es in Oberösterreich: (Bildungskonto für ArbeitnehmerInnen)
    Das Bildungskonto ist ein Förderungsfond für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Oberösterreich. Das Förderungsausmaß beträgt in der Regel 50% der Kosten für Kurse zur beruflichen Weiterbildung, dazu zählen z.B. auch Sprach- und EDV-Kurse. Die maximale Förderung liegt bei € 730,00, für abschlussbezogene Ausbildungen (Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung, ...) bei € 1.460,00. Förderungen erhalten auch WiedereinsteigerInnen (wenn sie beim AMS als arbeitsuchend gemeldet sind), Personen in Karenz und in Bildungskarenz. Das Bildungsangebot muss grundsätzlich bei einem Anbieter (Berufsförderungsinstitut, Volkshochschule, ...) absolviert werden, der das Qualitätssiegel der oö. Erwachsenen- und Weiterbildung besitzt, z.B. bei einer Mitgliedsorganisation des EB-Forums. Weitere Informationen und zahlreiche Tipps bietet Ihnen die Arbeiterkammer OÖ. Das Antragsformular können Sie auf der Homepage des Landes OÖ abrufen www.ooe.gv.at und direkt ausdrucken. Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Gewerbe, Altstadt 30, 4010 Linz, ( 0732 7720 -5617, -5618, -5798 und -5243 sowie in der Bildungsabteilung der Arbeiterkammer OÖ unter 050/6906 -2619.

    Bildungsförderungen Steiermark:
    Steirischer Bildungsscheck für die Berufsreifeprüfung
    kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=85
    100% der Kosten für Kurse und Prüfungsbegühren.
    Steirischer Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=88
    50%, maximal 500,- Euro.
    Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=145
    100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr.
    Förderung für Vorbereitungslehrgänge zur Unternehmer-, Meister- oder Befähigungsprüfung kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=102
    50% der Lehrgangskosten, insgesamt max. 2.000,– Euro.

    Tiroler Bildungsförderung:
    Bildungsgeld update
    kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=63
    25% der Lehrgangskosten, maximal 500,- Euro, im Fall eines öffentlichen Abschlusses 40%, maximal 800,- Euro.
    Bildungsbeihilfe kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=6
    Unterstützung berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen, die mit einer Reduktion bzw. Entfall des Einkommens verbunden sind. Bis zu 300,- Euro monatlich.
    Bildungsdarlehen kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=64
    Zinsenfreies Darlehen bis 4.000,- Euro.

    Vorarlberg:
    Auslandsstipendium für Lehrabsolventen/innen
    kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=131
    dreiwöchiger Sprachaufenthalt im fremdsprachigen Ausland oder finanzielle Unterstützung für einen individuell gebuchten und besuchten Sprachkurs im fremdsprachigen Ausland.
    Bildungskonto kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=114
    Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mind. einem Semester (mind. 30 Stunden Unterrichts- bzw. Praktikumszeit an mind. 4 Tagen pro Woche) bis zu 2.500,- Euro pro Jahr
    Bildungsprämie kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=115
    Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsreifeprüfung, Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, WIFI-Fachakademien, Werkmeisterschulen des WIFI, Vorbereitungslehrgänge auf die Lehrabschlussprüfung, Vorbereitungslehrgänge auf die Meister- oder Befähigungsprüfung, vorausgesetzt, dass die anfallenden Kurs- und Prüfungsgebühren und das Pauschale für das Prüfungsmaterial mehr als 1.000,- Euro betragen: bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.000,- Euro
    Berufsbildende Fachkurse (Mindeststundenausmaß von 100 Unterrichtsstunden): Nach Entscheidung des Vorstands bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.000,- Euro.
    Erfolgreiche Ablegung der Berufsreifeprüfung vor Vollendung des 25. Lebensjahres: bis zu 75% der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 1.320,- Euro.
    Startkapital kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=116
    Berufsspezifische Aus- und Weiterbildungen für den wiedereinstieg, bis zu 50% der direkten Kurskosten und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Kosten, max. 2.000,- Euro jährlich.

    Wien:
    WAFF FRECH
    kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=3
    Wiener Arbeitnehmerinnen ohne Matura, die sich beruflich weiter entwickeln oder verändern wollen.
    90% der Kurskosten, maximal 3.700.- Euro werden nach Kursende refundiert.
    WAFF NOVA Karenz kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=6
    Wiener WiedereinsteigerInnen - mit und ohne aufrechtem Dienstverhältnis - vor, während und nach der Karenz (auch Pflegekarenz).
    Die Kurskosten werden mit den Bildungsinstitutionen direkt verrechnet.
    WAFF Pflegeberufe kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=147
    arbeitssuchende WienerInnen, die in einen Pflegeberuf einsteigen möchten:
    HeimhelferIn (Ausbildungsdauer 3 Monate)
    PflegehelferIn (Ausbildungsdauer 12 Monte)
    Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
    Die Ausbildung ist bereits an ein konkretes Dienstverhältnis gekoppelt, das für den Zeitpunkt nach der positiv absolvierten Ausbildung angeboten wird. Die gesamten Kosten der Ausbildung tragen der WAFF und der künftige Dienstgeber. Vom AMS entsprechend dem Bezug zu Ausbildungsbeginn Schulungsarbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts.
    WAFF Pisa Plus kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=4
    Höchste abgeschlossene Ausbildung ein Lehrabschluss oder eine Berufsbildende Mittlere Schule, eine Ausbildung im Ausland, die in Österreich nicht anerkannt wird, Beschäftigte ab 40 Jahren.
    Hauptschulabschluss, Lehrabschluss, Berufsreifeprüfung, berufliche Weiterbildung: Kurskosten und Prüfungsgebühren.
    WAFF Weiterbildungskonto kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=1
    Berufliche Weiterbildung: Kurskosten, Prüfungsgebühren.
    Allgemein 50% der Kurskosten, maximal 200,- Euro
    Für Personen in Eltern- oder Bildungskarenz, für SozialhilfeempfängerInnen sowie für Personen, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld) beziehen 50% der Kurskosten, maximal 300,- Euro
    Bis zu 80% der Kurskosten, maximal 450,- Euro für Berufsreifeprüfung, Werkmeisterprüfung, Lehrabschluss oder Hauptschulabschluss.

    Arbeitsmarkt-Förderung
    Das Arbeitsmarktservice fördert Ausbildungsmaßnahmen nach arbeitsmarktpolitischen Kriterien. Die Unterstützung kann von einem kleinen Beitrag zu den Kurskosten bis zur vollen Deckung des Lebensunterhaltes gehen. Unbedingte Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch beim Arbeitsamt vor Beginn der Ausbildung. Zuständige Stelle: Arbeitsmarktservice Salzburg, Auerspergstr. 67a, ( 0662 8883
    Aktueller Bericht:
    AMS Wien forciert Qualifizierung von Frauen und Älteren Competence-Programm für 15.000 Beschäftigte (pte010503017)

    Schulbeihilfe www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerbeihilfen.xml
    Für schulische Ausbildungsgänge kann staatliche Schulbeihilfe beantragt werden. Antragsformulare liegen bei den Schulen auf und werden über die Schule eingereicht. Bei Unklarheiten Rückfrage beim jeweiligen Landesschulrat, Linkliste, in Salzburg: ( 0662 841224-21
    Höhe maximal € 982,00 jährlich, bei Unterkunft am Studienort zusätzlich € 1.200,-.
    Voraussetzungen : Soziale Bedürftigkeit, Schulerfolg.
    Besondere Schulbeihilfe : max. 6 Monate für den Abschluss einer Schule für Berufstätige. Bis € 618,- monatlich + € 291,- für Verheiratete + 110,- pro Unterhaltsplicht für ein Kind.

    Studium www.stipendium.at - Stipendienrechner der AK - Info 2: Selbsterhalterstipendium
    Mehr Studienbeihilfe-Bezieher ab Herbst 2008, ORF 22.10.07 - bürokratische Hindernisse derstandard 21.8.2007
    Studieren im Ausland: www.oead.ac.at/_ausland - neu ab Herbst 2008: Mobilitätsstipendium
    Studieren in Österreich: www.grants.at (auch in englischer Sprache)
    Staatliche Stipendien oder Studienbeihilfen gibt es nur für ordentliche Studien an einer Fachhochschule oder Universität.
    Höhe: € 15,- bis € 679,- (+ € 44,- bei Unterhaltsplicht) 12 mal jährlich.
    Zuverdienstgrenze: € 5.814,- bzw € 7.195,- bei ausschließlich unselbständigen Einkünften (Ab WS 2008/09 einheitlich € 8.000,-) + € 2.762,- pro Kind.
    Zuständige Stelle in Salzburg: Studienbeihilfenbehörde/Außenstelle Salzburg, Alter Markt 1, 5020 Salzburg, ( 0662/8044-627, 0662/842439.
    Voraussetzungen: Soziale Bedürftigkeit, Studienerfolg, noch kein anderer Studienabschluss, Alter bei Studienbeginn 30, "Selbsterhalter" (4-9 Jahre berufstätig mit mindestens € 7.272,- Jahreseinkommen. Präsenz- oder Zivildienst zählt auf jeden Fall dazu, Lehre nicht!) maximal 35 (BGBl. 71/1998). Kein Wechsel nach dem 2. Semester. Nach der 1. Diplomprüfung in der vorgeschriebenen Zeit kann der Anspruch neu erworben werden.
    Studienabschluss-Stipendium neue Bedingungen:

  • noch nicht 41 Jahre,
  • 36 Monate zumindest halbbeschäftigt oder Karenz,
  • Aufgabe der Berufstätigkeit,
  • Diplomstudium bis auf Diplomarbeit und Prüfungen über maximal 10 Wochenstunden abgeschlossen.
    Studienbeihilfe für ein Auslandsstudium gibt es derzeit nur bei Beginn in Österreich und mit Bestätigung der vollständigen Anrechnung für höchstens 10 Monate. Zuständig: Dr. Egger, BMUK, ( 01 53120-7006, 7005
    Stipendiendatenbanken 2002/2003

    Arbeiten im Ausland mit Leonardo da Vinci: Dieses Stipendium ist fur ordentliche Horer der Universitat sowie fur Studenten der Fachhochschulen gedacht, die wahrend oder kurz nach ihrem Studium min. 3 bis max. 12 Monate ein Auslandspraktikum machen wollen.
    * Aufenthaltskosten (€ 300,--/Monat fur Studenten bzw. € 330,--/Monat fur Graduierte)
    * Zuschuss zu den Reise- und Versicherungskosten (abhangig vom Zielland)
    * Zuschuss fur eventuelle sprachliche Vorbereitungskurse (max. € 250,--)
    Zuständige Stelle für Innsbruck und Salzburg: Büro für Europäische Programme www.bep.at, Mag. Claudia Oberschmied, Kaiserjägerstrasse 4a
    A-6020 Innsbruck, ( +43 512 582661
    Frauen: neue Stipendieninitiative für exzellente Wissenschafterinnen
    L´Oréal Österreich - Dr. Alexandra Pifl, ( +43 (0)1 536 51 DW 284, www.loreal.fotoserver.at, apifl@at.loreal.com

    Niederösterreich: Stipendium für Studenten und Fachhochschüler (für Studienbeihilfebezieher mit bestimmten Studienrichtungen einmalig € 800,- und € 400,- im Folgejahr und bis zu € 7.000,- für Auslandsaufenthalt) und Kursgeld für Lehrlinge (einmalig bis zu € 400,-): www.topstipendien.noe-lak.at

    Sonstige Stipendien
    Erika-Hingler-Sieber-Stiftung, Postfach 74, A-5010 Salzburg, ( 8042-2798
    Für Kinder aus Stadt und Land Salzburg, die in einem Kinderdorf oder einer ähnlichen Einrichtung aufgewachsen sind. Bis 1.240,- monatlich.

    Sozialunterstützung
    Vom Sozialamt werden Weiterbildungsmaßnahmen nur in Ausnahmefällen unterstützt, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind, ohne die Ausbildungsmaßnahme soziale Bedürftigkeit besteht und die Ausbildung geeignet ist, diese zu überwinden.

    EU-Förderungen
    werden in der Regel über Projekte von Bildungseinrichtungen und des AMS direkt an Bildungsanbieter oder Firmen, aber nicht an Einzelpersonen geleistet.
    Burgenland: EU genehmigt Förderungen bis 2013 burgenland.orf.at 3.10.07

    Sonstige Stipendien
    Eine Welt Stipendium: AAI Salzburg monatlich 500 EURO, Doktoratsstudium 550 EURO
    Afro-Asiatisches Institut Salzburg (AAI), A-5020 Salzburg, Wiener Philharmonikerg. 2, Tel.: 0662 841413
    Die BewerberInnen müssen bereits an einer Hochschule oder der Universität in Salzburg oder Innsbruck eingeschrieben sein. Rückkehrbereitschaft wird vorausgesetzt.
    Bewerbung 6. April bis 29. Mai 2009.

    Förderungen in Deutschland
    Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

    Mail an BiBer: biber@salzburg.at
    BiBer-ABC online: mehr als 200 Themen zur Auswahl
    systematisch: www.biber.salzburg.at/biberabc.htm
    alfabetisch: www.biber.salzburg.at/biberaz/htm
    BiBer Salzburg ist ein Projekt des Landesschulrates für Salzburg, gefördert aus Mitteln des österreichischen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Europäischen Sozialfonds, durchgeführt vom Verein BiBer-F, A-5020 Salzburg, Imbergstr.2