
Bildungsberatung für Erwachsene
BiBer Salzburg - Onlineinfos zu vielen Fragen der Aus- und Weiterbildung
Finanzielle Förderungen für Weiterbildung
Bildquelle: www.lizenzfreie-bilder-cds.de
kursfoerderung.at
Datenbank des bmukk zur Weiterbildungsförderung
Hinweise auf Lehrlings- und Wirtschaftsförderungen der Länder:
www.help.gv.at
Arbeitnehmerveranlagung: Bildungsausgaben sind absetzbare Werbungskosten: www.die-wirtschaft.at
Arbeitsmarkt-Förderung - Schulbeihilfe - Stipendium
Bildungsscheck des Landes Salzburg
Neu: 50% der Kurskosten, MaturantInnen nicht mehr ausgeschlossen, bis € 830,00 /
bis € 1000,00 / bis € 1.250,00.
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind und nach dem 1.1.2008 begonnen haben.
Für 2007 begonnene Kursmaßnahmen ist eine Einreichung bis 31.12.07 entscheidend.
Gefördert werden 2008 50% der Kurskosten, keine Fahrt-, Material- oder Unterkunftskosten.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte seit mindestens 1 Jahr im Bundesland Salzburg
berufsbezogene Kurse bei Bildungsträgern der Erwachsenenbildung oder entsprechender
Einrichtungen in anderen Bundesländern. Ob es sich um einen gemeinnützigen oder gewerblichen Anbieter handelt,
spielt keine Rolle)
Besuch von aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen eingerichteten
Schulen, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen.
Höchstbetrag € 830,00 für 4 Jahre (2008-2011)
Für die Vorbereitung auf Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung bis € 1.000,00.
Für Lehrlinge beträgt der Höchstbetrag für die Förderung der Berufsreifeprüfung
ebenfalls € 1.000,-
Personen über 50 Jahre sowie Personen über 20 ohne abgeschlossene Ausbildung bzw. nur
mit Pflichtschulabschluss erhalten 50% der Kurskosten bis zu einem Höchstbetrag von € 1.250,00.
50% der Förderung werden sofort ausbezahlt, 50% nach Vorlage einer Bestätigung
über den erfolgreichen Abschluss.
Wer wird gefördert:
Personen, die nicht über ein Studium bzw. einen Hochschulabschluss verfügen, d. h. AkademikerInnen
sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen; es sei denn, Sie sind WiedereinsteigerIn.
WiedereinsteigerInnen sind Personen, die nach einer familiär bedingten Unterbrechung (idR Geburt eines Kindes)
den Wiedereinstieg – oder nach einer familiär bedingten Verzögerung den Neueinstieg - in das Berufsleben anstreben.
Personen mit Matura sind nicht mehr ausgeschlossen!
Servicestelle:Fachreferat 306, Fanny-von-Lehnert-Straße 1,
( 0662 8042-3607, -3681, Onlineinfo:
www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
Das neue Antragsformular als Word-Dokument:
www.biber.salzburg.at/antrag2010.doc.
Qualifikationsförderung des Landes Burgenland
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=9
Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, die Qualifikationen vermitteln, die im Berufsleben zur
Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Berufsreifeprüfung,
Studienberechtigungsprüfung, Hauptschulabschlussprüfung, etc.) sind.
Die Förderungswürdigkeit ist vom Einkommen abhängig.
Gefördert werden Kurskosten und Kosten von Kursunterlagen.
Von einer Förderung ausgenommen sind Deutschkurse.
Maximal 75% der Kurskosten, höchstens jedoch 364,- Euro pro Monat, bzw. 36,34 Euro pro Kurstag.
Förderung für Weiterbildung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
Alle Förderungen im Bildungsbereich in Wien, NÖ und Burgenland sind in einer Datenbank der Volkshochschule Meidling
erfasst: www.kursfoerderung.at
Bildungskonto Oberösterreich
www.ooe.gv.at
Eine gute individuelle Weiterbildungsförderung gibt es in Oberösterreich:
(Bildungskonto für ArbeitnehmerInnen)
Das Bildungskonto ist ein Förderungsfond für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Oberösterreich. Das Förderungsausmaß beträgt
in der Regel 50% der Kosten für Kurse zur beruflichen Weiterbildung, dazu
zählen z.B. auch Sprach- und EDV-Kurse. Die maximale Förderung liegt
bei € 730,00, für abschlussbezogene Ausbildungen (Berufsreifeprüfung,
Meisterprüfung, ...) bei € 1.460,00. Förderungen erhalten
auch WiedereinsteigerInnen (wenn sie beim AMS als arbeitsuchend gemeldet sind),
Personen in Karenz und in Bildungskarenz. Das Bildungsangebot muss grundsätzlich
bei einem Anbieter (Berufsförderungsinstitut, Volkshochschule, ...) absolviert
werden, der das Qualitätssiegel der oö. Erwachsenen- und Weiterbildung
besitzt, z.B. bei einer Mitgliedsorganisation des EB-Forums. Weitere Informationen
und zahlreiche Tipps bietet Ihnen die Arbeiterkammer OÖ. Das Antragsformular
können Sie auf der Homepage des Landes OÖ abrufen
www.ooe.gv.at und direkt ausdrucken.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Amt der oö. Landesregierung,
Abteilung Gewerbe, Altstadt 30, 4010 Linz, (
0732 7720 -5617, -5618, -5798 und -5243 sowie in der Bildungsabteilung der Arbeiterkammer
OÖ unter 050/6906 -2619.
Bildungsförderungen Steiermark:
Steirischer Bildungsscheck für die Berufsreifeprüfung
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=85
100% der Kosten für Kurse und Prüfungsbegühren.
Steirischer Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=88
50%, maximal 500,- Euro.
Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=145
100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr.
Förderung für Vorbereitungslehrgänge zur Unternehmer-, Meister- oder Befähigungsprüfung
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=102
50% der Lehrgangskosten, insgesamt max. 2.000,– Euro.
Tiroler Bildungsförderung:
Bildungsgeld update
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=63
25% der Lehrgangskosten, maximal 500,- Euro, im Fall eines öffentlichen Abschlusses 40%, maximal 800,- Euro.
Bildungsbeihilfe
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=6
Unterstützung berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen, die mit einer Reduktion bzw. Entfall des Einkommens verbunden sind.
Bis zu 300,- Euro monatlich.
Bildungsdarlehen
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=64
Zinsenfreies Darlehen bis 4.000,- Euro.
Vorarlberg:
Auslandsstipendium für Lehrabsolventen/innen kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=131
dreiwöchiger Sprachaufenthalt im fremdsprachigen Ausland oder finanzielle Unterstützung für einen
individuell gebuchten und besuchten Sprachkurs im fremdsprachigen Ausland.
Bildungskonto
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=114
Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mind. einem Semester (mind. 30 Stunden Unterrichts- bzw. Praktikumszeit an mind. 4 Tagen pro Woche)
bis zu 2.500,- Euro pro Jahr
Bildungsprämie
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=115
Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsreifeprüfung,
Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters,
WIFI-Fachakademien,
Werkmeisterschulen des WIFI,
Vorbereitungslehrgänge auf die Lehrabschlussprüfung,
Vorbereitungslehrgänge auf die Meister- oder Befähigungsprüfung, vorausgesetzt, dass die anfallenden
Kurs- und Prüfungsgebühren und das Pauschale für das Prüfungsmaterial mehr als 1.000,- Euro betragen:
bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.000,- Euro
Berufsbildende Fachkurse (Mindeststundenausmaß von 100 Unterrichtsstunden):
Nach Entscheidung des Vorstands bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.000,- Euro.
Erfolgreiche Ablegung der Berufsreifeprüfung vor Vollendung des 25. Lebensjahres:
bis zu 75% der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 1.320,- Euro.
Startkapital
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=116
Berufsspezifische Aus- und Weiterbildungen für den wiedereinstieg, bis zu 50% der direkten Kurskosten und damit
in unmittelbarem Zusammenhang stehende Kosten, max. 2.000,- Euro jährlich.
Wien:
WAFF FRECH
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=3
Wiener Arbeitnehmerinnen ohne Matura, die sich beruflich weiter entwickeln oder verändern wollen.
90% der Kurskosten, maximal 3.700.- Euro werden nach Kursende refundiert.
WAFF NOVA Karenz
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=6
Wiener WiedereinsteigerInnen - mit und ohne aufrechtem Dienstverhältnis - vor, während und nach der
Karenz (auch Pflegekarenz).
Die Kurskosten werden mit den Bildungsinstitutionen direkt verrechnet.
WAFF Pflegeberufe
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=147
arbeitssuchende WienerInnen, die in einen Pflegeberuf einsteigen möchten:
HeimhelferIn (Ausbildungsdauer 3 Monate)
PflegehelferIn (Ausbildungsdauer 12 Monte)
Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
Die Ausbildung ist bereits an ein konkretes Dienstverhältnis gekoppelt, das für den Zeitpunkt nach der positiv absolvierten Ausbildung angeboten wird.
Die gesamten Kosten der Ausbildung tragen der WAFF und der künftige Dienstgeber.
Vom AMS entsprechend dem Bezug zu Ausbildungsbeginn
Schulungsarbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts.
WAFF Pisa Plus
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=4
Höchste abgeschlossene Ausbildung ein Lehrabschluss oder eine Berufsbildende Mittlere Schule,
eine Ausbildung im Ausland, die in Österreich nicht anerkannt wird, Beschäftigte ab 40 Jahren.
Hauptschulabschluss, Lehrabschluss, Berufsreifeprüfung, berufliche Weiterbildung: Kurskosten und Prüfungsgebühren.
WAFF Weiterbildungskonto
kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=1
Berufliche Weiterbildung: Kurskosten, Prüfungsgebühren.
Allgemein 50% der Kurskosten, maximal 200,- Euro
Für Personen in Eltern- oder Bildungskarenz, für
SozialhilfeempfängerInnen sowie für Personen, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
(Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Weiterbildungsgeld,
Altersteilzeitgeld) beziehen 50% der Kurskosten, maximal 300,- Euro
Bis zu 80% der Kurskosten, maximal 450,- Euro für Berufsreifeprüfung, Werkmeisterprüfung, Lehrabschluss
oder Hauptschulabschluss.
Arbeitsmarkt-Förderung
Das Arbeitsmarktservice fördert Ausbildungsmaßnahmen nach arbeitsmarktpolitischen
Kriterien. Die Unterstützung kann von einem kleinen Beitrag zu den Kurskosten
bis zur vollen Deckung des Lebensunterhaltes gehen. Unbedingte Voraussetzung
ist ein Beratungsgespräch beim Arbeitsamt vor Beginn der Ausbildung.
Zuständige Stelle: Arbeitsmarktservice Salzburg, Auerspergstr. 67a,
( 0662 8883
Aktueller Bericht:
AMS Wien forciert Qualifizierung von Frauen und Älteren Competence-Programm
für 15.000 Beschäftigte (pte010503017)
Schulbeihilfe www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerbeihilfen.xml
Für schulische Ausbildungsgänge kann staatliche Schulbeihilfe beantragt werden.
Antragsformulare liegen bei den Schulen auf und werden über die Schule eingereicht. Bei Unklarheiten
Rückfrage beim jeweiligen Landesschulrat, Linkliste, in Salzburg:
( 0662 841224-21
Höhe maximal € 982,00 jährlich, bei Unterkunft am Studienort zusätzlich € 1.200,-.
Voraussetzungen : Soziale Bedürftigkeit, Schulerfolg.
Besondere Schulbeihilfe : max. 6 Monate für den Abschluss
einer Schule für Berufstätige. Bis € 618,- monatlich + €
291,- für Verheiratete + 110,- pro Unterhaltsplicht für ein Kind.
Studium
www.stipendium.at -
Stipendienrechner der AK -
Info 2: Selbsterhalterstipendium
Mehr Studienbeihilfe-Bezieher ab Herbst 2008, ORF 22.10.07 -
bürokratische Hindernisse derstandard 21.8.2007
Studieren im Ausland: www.oead.ac.at/_ausland -
neu ab Herbst 2008: Mobilitätsstipendium
Studieren in Österreich: www.grants.at
(auch in englischer Sprache)
Staatliche Stipendien oder Studienbeihilfen gibt es nur für ordentliche
Studien an einer Fachhochschule oder Universität.
Höhe: € 15,- bis € 679,- (+ € 44,- bei Unterhaltsplicht) 12 mal jährlich.
Zuverdienstgrenze: € 5.814,- bzw € 7.195,- bei ausschließlich unselbständigen Einkünften (Ab WS 2008/09 einheitlich € 8.000,-) + € 2.762,- pro Kind.
Zuständige Stelle in Salzburg: Studienbeihilfenbehörde/Außenstelle
Salzburg, Alter Markt 1, 5020 Salzburg, (
0662/8044-627, 0662/842439.
Voraussetzungen: Soziale Bedürftigkeit, Studienerfolg, noch kein anderer
Studienabschluss, Alter bei Studienbeginn 30, "Selbsterhalter" (4-9
Jahre berufstätig mit mindestens € 7.272,- Jahreseinkommen. Präsenz-
oder Zivildienst zählt auf jeden Fall dazu, Lehre nicht!) maximal 35
(BGBl. 71/1998). Kein Wechsel nach dem 2. Semester. Nach der 1. Diplomprüfung
in der vorgeschriebenen Zeit kann der Anspruch neu erworben werden.
Studienabschluss-Stipendium neue Bedingungen:
Niederösterreich: Stipendium für Studenten und Fachhochschüler (für Studienbeihilfebezieher mit bestimmten Studienrichtungen einmalig € 800,- und € 400,- im Folgejahr und bis zu € 7.000,- für Auslandsaufenthalt) und Kursgeld für Lehrlinge (einmalig bis zu € 400,-): www.topstipendien.noe-lak.at
Sonstige Stipendien
Erika-Hingler-Sieber-Stiftung,
Postfach 74, A-5010 Salzburg, (
8042-2798
Für Kinder aus Stadt und Land Salzburg, die in einem Kinderdorf oder
einer ähnlichen Einrichtung aufgewachsen sind. Bis 1.240,- monatlich.
Sozialunterstützung
Vom Sozialamt werden Weiterbildungsmaßnahmen nur
in Ausnahmefällen unterstützt, wenn alle anderen Möglichkeiten
erschöpft sind, ohne die Ausbildungsmaßnahme soziale Bedürftigkeit
besteht und die Ausbildung geeignet ist, diese zu überwinden.
EU-Förderungen
werden in der Regel über Projekte von Bildungseinrichtungen und des AMS direkt an
Bildungsanbieter oder Firmen, aber nicht an Einzelpersonen geleistet.
Burgenland: EU genehmigt Förderungen bis 2013 burgenland.orf.at
3.10.07
Sonstige Stipendien
Eine Welt Stipendium: AAI Salzburg
monatlich 500 EURO, Doktoratsstudium 550 EURO
Afro-Asiatisches Institut Salzburg (AAI), A-5020 Salzburg, Wiener Philharmonikerg. 2, Tel.: 0662 841413
Die BewerberInnen müssen bereits an einer Hochschule oder der Universität in Salzburg oder Innsbruck eingeschrieben sein. Rückkehrbereitschaft wird vorausgesetzt.
Bewerbung 6. April bis 29. Mai 2009.
Förderungen in Deutschland
Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info
Mail an BiBer:
biber@salzburg.at
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systematisch:
www.biber.salzburg.at/biberabc.htm
alfabetisch:
www.biber.salzburg.at/biberaz/htm